Auftragsformular

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Car Technology & Concepts Inh.: Felix Neresheimer, Rushaimerstr. 103, 80689 München, nachfolgend CTC genannt. Für alle Aufträge zwischen der CTC und dem Kunden gelten, egal ob der Auftrag schriftlich oder mündlich erteilt wird, nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen als vereinbart: Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen an. Davon abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie werden von der Firma CTC durch ausdrückliche schriftliche Erklärung angenommen.

1. Dienstleistungsumfang:

Reparaturen von elektronischen Kfz-Bauteilen. Programmierung von elektronischen Bauteilen. Beschaffung von Ersatz- bzw. Austauschgeräten.

2. Reparaturaufträge

Reparaturaufträge werden mündlich, telefonisch, per Email, Fax oder schriftlich angenommen. Das Ausfüllen des Auftragsformulars ist für Sie unverbindlich. Erst nach Erhalt des defekten Teils zusammen mit Ihrem Auftrag werden wir mit der Durchführung Ihrer Reparatur beauftragt. Mit der Zusendung bzw. der Abgabe eines Gerätes zur Reparatur bzw. Prüfung gilt als vereinbart, dass das eingereichte Gerät als defekt anzusehen ist. Im Rahmen der Prüfung bzw. Reparatur kann sich das vom Kunden beschriebene Fehlerbild ändern. Wenn keine Reparatur möglich ist oder der Kunde die Prüfung bzw. die Reparatur abbricht, besteht kein Anspruch darauf, das Gerät mit dem gleichen Fehlerbild im gleichen Zustand zurückzufordern. Die aufgewendete Arbeitszeit bis zum Reparaturabbruch wird berechnet.

3. Auftragserteilung und Auftragsauslegung

Bei der Auftragserteilung wird die CTC den Kunden über die Fehler am Gerät bzw. deren Auswirkungen im Fahrzeug befragen und diesen entsprechend Auskunft geben. Soweit dies nach den Angaben und den technischen Gegebenheiten möglich ist, wird dem Kunden bei Auftragsannahme der vermutliche Reparaturpreis genannt, anderenfalls kann der Kunde eine Kostengrenze setzen.

Die CTC kann bei Auftragsannahme, je nach Reparaturgegenstand, eine Kostenfreigabe fordern. Der Kunde sollte dies vor dem Paketversand des defekten Gerätes mit der CTC abstimmen. Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden, so ist das Einverständnis des Kunden für die weitere Durchführung der Reparatur einzuholen. Der Kunde hat der CTC die hierfür übliche erforderliche Zeit zur Reparatur zu gewähren. Über arbeitsfreie Zeiten wie Feiertage und Betriebsferien der CTC hat sich der Kunde vor Auftragserteilung zu informieren, diese verlängern die Reparaturzeit entsprechend. Versandzeiten sowohl zur als auch von der CTC zurück zum Kunden zählen nicht zur Reparaturzeit. Insbesondere hat der Kunde aber dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur der CTC oder deren Beauftragten zur Verfügung steht. Anlässlich einer Reparatur ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum der CTC über. Bei der Beschaffung von Austausch- bzw. Ersatzgeräten geht das defekte angelieferte Gerät in das Eigentum der CTC über.

Für kostenpflichtige Reparaturen kann der Kunde einen Reparaturhöchstpreis angeben. Sollte dieser überschritten werden oder der zusätzliche Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gerätes stehen, muss das Einverständnis des Kunden für eine weitergehende Reparatur eingeholt werden. Der Kunde ist in diesem Falle zur Erstattung der uns bis dahin entstandenen Kosten verpflichtet. Im Rahmen der Fehlerermittlung sind bereits Eingriffe in die Geräte erforderlich. Diese Eingriffe lassen sich häufig nicht rückgängig machen, wenn der Kunde nach Kenntnisnahme des Reparaturpreises den Auftrag nicht erteilt. Ein Anspruch darauf, dass das Gerät in den Ursprungszustand zurückversetzt wird, besteht nur insoweit, als der Kunde dies ausdrücklich gegen Kostenerstattung wünscht und dies technisch möglich ist.

Zeigen sich bei Reparaturen nach der Reparaturfreigabe weitere Mängel, kann die CTC die Arbeiten unterbrechen und die Reparatur erst nach der Erteilung eines neuen schriftlichen Auftrages ausführen. Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag und wird die Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht ausgeführt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, wenn es wirtschaftlich und technisch nicht vertretbar ist. Gibt der Kunde innerhalb von 14 Tagen keine Entscheidung bekannt, darf die CTC das Gerät entsorgen und ist von jedweden Forderungen des Kunden per Saldo aller Ansprüche freigestellt.

4. Kosten für die nicht durchgeführten Aufträge

Fehlersuchzeit ist Arbeitszeit. Sie wird daher dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn es nicht zur Durchführung einer Reparatur oder zur Beschaffung eines Austtauschgeräts kommt bzw. der Auftrag vom Kunden abgebrochen wird.
Die Prüfungspauschale in Höhe von 79.- Euro inkl. MwSt. wird von uns nur berechnet, wenn ein eingeschicktes Teil nicht reparabel ist oder der Fehler nicht zu lokalisieren ist oder der Kunde während der Reparaturdurchführung den Auftrag zurückzieht.

5. Kostenvoranschlag/Kostenermittlung.

Kostenvoranschläge sind kostenlos, wenn in der Folge ein Reparaturauftrag erteilt wird und werden dem Kunden mündlich / telefonisch oder per Email mitgeteilt. Auf Wunsch wird ein schriftlicher Kostenvoranschlag erstellt, z.B. für Versicherungen, für den ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt wird. Die Kosten für einen schriftlichen Kostenvoranschlag werden bei Reparaturauftragserteilung in Anrechnung gebracht.

6. Gewährleistung von Reparaturen und Haftung, Versand

Auf alle durchgeführten Reparaturen sowie auf eingebautes Reparaturmaterial besteht eine Gewährleistungsfrist von 12 Monate. Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Reparaturgegenstand zum Gewerbebetrieb des Kunden, so beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die durchgeführte Reparatur und das dabei eingebaute Material. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem mündlich oder schriftlich bekannt gegebenen Abholtermin, unabhängig vom tatsächlichen Abholzeitpunkt.

Stellt sich im Rahmen der Mängelbeseitigungsmaßnahme heraus, dass der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, als sie bei der ursprünglichen Reparatur vorlag, so handelt es sich auf keinen Fall um Gewährleistung. Die CTC wird dies dem Kunden umgehend mitteilen. Der entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden auf jeden Fall in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob er eine Fortführung der Arbeiten wünscht.

Zeigt der Kunde offensichtliche Mängel der Leistungen der CTC nicht unverzüglich an, so hat er es selbst zu vertreten, wenn bei der Beseitigung des nicht oder nicht vollständig beseitigten Mangels höhere Kosten entstehen, als ursprünglich vorgesehen.

Die CTC haftet für Schäden und Verluste an dem Auftragsgegenstand, soweit ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall einer Beschädigung ist die CTC verpflichtet, das Gerät auf eigene Kosten wiederherzustellen. Ist dieses unmöglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig, ist der Wiederbeschaffungswert am Tag der Beschädigung zu ersetzen. Letzteres gilt auch bei Verlust. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der CTC oder Ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die Gewährleistungsfrist von 12 bzw. 6 Monaten gilt auch für eventuelle Ansprüche des Kunden aus positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung. Die CTC übernimmt keine zusätzlichen Kosten, insbesondere Leihwagen, Kosten für den Ein- und Ausbau von Teilen, neue Ersatzteile, Austauschgeräte, wenn dies nicht schriftlich anders vereinbart wurde. Die CTC übernimmt im Falle einer Nachbesserung die Kosten für ein Standard Postpaket beim Rückversand zum Kunden.
Bei Geräten, die besondere Qualifikation der vom Kunden beauftragten Werkstatt voraussetzen, wie z.B. Airbagsteuergeräten, muss der  Betrieb der die Geräte demontiert und nach der Reparatur wieder montiert nachweislich über die entsprechende Befähigung verfügen (z.B. gültiger Airbagschein). Bei Aus- oder Einbau ohne Fachkundenachweis keine Gewährleistung oder Haftung für Folgeschäden. Bei Geräten, welche bauartbedigt nicht ohne optische Beinträchtigung geöffnet werden können (insbesondere Getriebe- und Motorsteuergeräte), gilt mit Zusendung des Geräts die Zustimmung zur Öffnung als erteilt. 
Versand: Die Wahl der Versandart wird, wenn nicht anders vereinbart durch die CTC festgelegt. Beim Versand an Verbaucher ist die Haftung auf die Versicherungsumme des von uns beauftragten Paketdienstes beschränkt (standardmäßig DPD bis 520.- €). Höhere Warenwerte müssen der CTC vor dem Rückversand vom Kunden mitgeteilt werden, um eine höhere Versicherungssumme zu veranlassen. Soweit der Besteller Unternehmer ist, geht die Gefahr mit der Absendung/Übergabe der Sache an den Paketdienst auf den Besteller über. 

Gewährleistungsausschluss

Gewährleistungsausschluss des Gerätes liegt vor:

  • wenn das Garantiesiegel gebrochen wurde
  • bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falscher Bedienung durch den Kunden verursacht wurden
  • bei Fehlern infolge von mechanischer oder elektro-mechanischer Überbeanspruchung der Teile, chemischen oder atmosphärischen Einflüssen
  • wenn durch den Kunden Schäden verursacht werden, z.B. unsachgemäßem Selbsteinbau
  • bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag
  • Von der Garantie ausgeschlossen sind sämtliche Verschleißteile, wie z.B. Leuchtmittel
  • Bei Geräten, die besondere Qualifikation der vom Kunden beauftragten Werkstatt voraussetzen, wie z.B. Airbagsteuergeräten, muss der  Betrieb der die Geräte demontiert und nach der Reparatur wieder montiert nachweislich über die entsprechende Befähigung verfügen (z.B. gültiger Airbagschein). Bei Aus- oder Einbau ohne Fachkundenachweis keine Gewährleistung oder Haftung für Folgeschäden.

7. Erweitertes Pfandrecht des Unternehmers

Der CTC steht wegen Ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Auftragsgegenstand zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.

Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt, kann vom Unternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt eine Abholung nicht spätestens 2 Monate nach der Abholaufforderung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden aus der vorherigen Reparatur oder Kostenermittlung bleibt auch nach der Entsorgung des Reparaturgegenstandes bestehen. Entsorgungskosten sind jetzt noch hinzuzurechnen.

8. Eigentumsvorbehalt:

Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile u.Ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich die CTC das Eigentum an diesen Gegenständen bis zum Ausgleich aller Forderungen der CTC aus dem Vertrag vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Unternehmer vom Kunden den Reparaturgegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. Erfolgte die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde der CTC die Gelegenheit zu geben, den Ausbau vorzunehmen. Entsprechende Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden.

9. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich ab Betriebssitz der CTC inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Daneben anfallende Kosten, zum Beispiel für Fracht, werden getrennt berechnet. Entsprechendes gilt auch für An- und Abfahrtswege. Reparaturrechnungen sind in Bar bei Abholung zu zahlen. Bei Paketversand erfolgt die Zahlung durch Überweisung/Nachnahme. Andere Zahlungsmodalitäten kommen nur ausnahmsweise und nur bei besonderer Vereinbarung in Betracht.

10. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages selbst davon nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist dann durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

Gerichtsstandvereinbarung: Gerichtsstand ist München. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung internationalen Rechts wird ausgeschlossen.

Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

11. Widerrufsrecht und Belehrung

Als Kunde können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Car Technology & Concepts
Inhaber: Felix Neresheimer

Rushaimerstr. 103
80689 München

Telefon+49 (0)89 82072330
Telefax+49 (0)89 82072332
info@pixelfehler-reparatur.de
www.pixelfehler-reparatur.de

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. verbaute Teile) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der CTC insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie dem Kunden etwa in einer Werkstatt möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt, oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufsbelehrung erfüllen.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertragspartner des Kunden mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Zusendung eines Geräts etc.).

12. Datenschutz.

Erhebung und Verarbeitung von Daten

Die Datenschutz-Grundverordnung enthält Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Europa. Wir kommen diese Verpflichtung selbstverständlich nach und haben entsprechend unsere Datenschutzbestimmungen erstellt. Auch wenn von Ihrer Seite kein Handlungsbedarf besteht, möchten wir Sie dennoch auf unsere Datenschutzerklärung hinweisen: Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder Email-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Jeder Zugriff auf unsere Homepage und jeder Abruf einer auf der Homepage hinterlegten Datei werden protokolliert. Die Speicherung dient internen systembezogenen und statistischen Zwecken. Protokolliert werden: Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain. Zusätzlich werden die IP Adressen der anfragenden Rechner protokolliert. Weitergehende personenbezogene Daten werden nur erfasst, wenn Sie diese Angaben freiwillig, etwa im Rahmen einer Anfrage, Registrierung oder durch ausfüllen des Online- Reparaturauftrages machen.

Kommunikation über Whatts App Messenger

Sie können über WhatsApp mit uns in Kontakt treten. Bitte beachten Sie, dass wir die Umsetzung des Datenschutzrechts durch WhatsApp nicht kontrollieren können und selbst nicht wissen, auf welchen Serverstandorten die Daten für wie lange gespeichert werden und an welche Dritten weitergegeben werden. Wir können auch nicht verhindern, das WhatsApp umfangreich auf die Kontaktdaten aus Ihrem Postfach zugreift. Wenn Sie dennoch über WhatsApp schreiben, erklären sie sich hiermit einverstanden. Alternativ bieten wir Ihnen die Kommunikation über E-Mail, Fax, Telefon oder Post an.

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